THERAPEUTISCHE DIENSTLEISTUNGEN
§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Alle Behandlungen erfolgen auf der Grundlage des Behandlungsvertrages unter Einschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Privatpraxis für Psychoaktive Osteopathie nachfolgend Praxis fPO genannt. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen gelten die AGB als angenommen. Praxis fPO behält sich eine Änderung dieser vor.
§ 2 GESCHÄFTSBEZIEHUNG
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Praxis fPO und dem Patienten, sofern zwischen den Vertragsparteien schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Geschäftsbeziehung beginnt, sobald der Patient persönlich, telefonisch oder online einen Behandlungstermin mit Praxis fPO vereinbart. Sie wird durch einen beiderseitig unterschriebenen Behandlungsvertrag entsprechend der §§ 611 ff. BGB schriftlich fixiert.
Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Praxis fPO und dem Patienten bzw. dessen gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Patienten. Vertragliche Verpflichtungen gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) des Patienten entstehen für Praxis fPO hierdurch nicht.
§ 3 BEHANDLUNGSVERTRAG
Der Behandlungsvertrag zwischen Praxis fPO und dem Patienten (§ 630a BGB) wird vor Inanspruchnahme der Leistungen schriftlich geschlossen.
§ 4 BEHANDLUNGSHONORARE
Die Vergütung für osteopathische oder psychotherapeutische Behandlungen von Privatpatienten bzw. Selbstzahlern ist in Deutschland nicht durch eine einheitliche Gebührenordnung, auch nicht durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), geregelt. Aus diesem Grund basieren die Behandlungshonorare von Praxis fPO auf den Honoraren, die im Behandlungsvertrag geschlossen werden. Die aktuell gültigen Honorare werden im Behandlungsvertrag vereinbart und gelten als verbindlich.
§ 5 BEDINGUNGEN DER HONORARZAHLUNG
Praxis fPO hat für die erbrachten Leistungen stets Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Dies gilt auch dann, wenn die Krankenversicherung des Patienten die Kosten nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Honorare oder Honoraranteile werden, auch im Hinblick auf eine mögliche Erstattung, nicht gestundet. Praxis fPO erhält das Honorar direkt vom Patienten, rechnet also nicht mit dessen Krankenversicherung ab.
Der Patient verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum den im Behandlungsvertrag vereinbarten Betrag ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen – unabhängig davon, ob eine Erstattung durch eine PKV und/oder Beihilfestelle möglich ist.
§ 6 TERMINABSAGE
Die Praxis fPO wird als Bestell- bzw. Terminpraxis geführt, weshalb die mit dem Patienten vereinbarte Zeit ausschließlich für ihn reserviert ist. Folglich sind vereinbarte Behandlungstermine pünktlich vom Patienten wahrzunehmen.
Sollte der Patient einen Termin nicht einhalten können, so muss dieser frühzeitig bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Diese Absage muss persönlich, telefonisch (auch als Nachricht auf dem Anrufbeantworter möglich) oder per E-Mail unter Angabe des Patientennamens, des Behandlungsdatums und der Uhrzeit bei Praxis fPO vorliegen. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Patient verantwortlich.
Erfolgt die Absage erst innerhalb von 24 Stunden vor dem Behandlungstermin oder gar nicht und sollte der Termin nicht noch anderweitig vergeben werden können, so wird er dem Patienten in Höhe der ursprünglich vereinbarten Behandlungsgebühr in Rechnung gestellt (§ 615 BGB).
§ 7 VERSPÄTUNG
Sollte sich der Patient zu einem Termin verspäten, so verkürzt sich seine Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 30 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden in Rechnung gestellt.
§ 8 RÜCKTRITTSRECHT DES PATIENTEN
Sollte der Patient mit den erbrachten Leistungen von Praxis fPO unzufrieden sein, so kann er vom Behandlungsvertrag zurücktreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen werden in Rechnung gestellt und sind vom Patienten in vollem Umfang zu bezahlen. Der Rücktritt vom Behandlungsvertrag muss spätestens 24 Stunden vor dem nächsten Termin persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe des Patientennamens bei Praxis fPO eingehen.
§ 9 RÜCKTRITTSRECHT DER PRAXIS
Praxis fPO ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Patient entgegen den vorliegenden AGB verhält. Auch in diesem Fall sind die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Alle Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
§ 10 LEISTUNGSERBRINGUNG
Praxis fPO verpflichtet sich, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten.
§ 11 SCHADENERSATZANSPRUCH
Der Patient hat in Bezug auf § 10 keinen Anspruch auf Schadenersatz.
§ 12 DATENSCHUTZ
Die Patientenaufklärung zum Datenschutz steht auf der Webseite www.psychoaktive-osteopathie.de zur Einsicht bereit und kann auf Verlangen auch in schriftlicher Form angefordert werden.
Im Rahmen des Vertragsschlusses mit Praxis fPO werden zugehörige personenbezogene Daten erhoben, übermittelt, verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt allerdings nur soweit und solange es für die begründete Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses notwendig und zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
§13 ÄNDERUNGEN
Praxis fPO behält sich Änderungen bzw. Absagen vereinbarter Behandlungstermine aus wichtigem Grunde vor. Gleiches gilt für Preisänderungen.
§ 14 HAFTUNGSAUSSCHUß
Praxis fPO haftet nicht für Schäden am privaten Eigentum des Patienten. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenso ist die Haftung durch Diebstahl oder Ähnliches ausgeschlossen. Außerdem schließt Praxis fPO jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten bzw. Fahrlässigkeit des Patienten entstehen.
§ 15 AUSFÜHRUNGSORT
Ausführungsort des Vertrages ist immer die Praxis für Psychoaktive Osteopathie, Herzog-Wilhelm-Str. 25, 80331 München
§ 16 VERTRAGSBEDINGUNGEN
Grundsätzlich gelten die zwischen Praxis fPO und dem Patienten geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein. Gemäß §§ 145 ff. BGB kommen Verträge zwischen Praxis fPO und dem Patienten durch Angebot und Annahme zustande.
§ 19 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt. Sollte den AGB nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.
§ 20 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Aussagen, die vom Inhaber von Praxis fPO, Karin Eideloth getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, kann Praxis fPO nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuelle (oder aktuell anerkannteste) Aussage getroffen bzw. Therapie angewendet zu haben.